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Verein der Kegler von Spandau e.V. 1926

Jugendordnung


Jugendordnung des Vereins der Kegler von Spandau e.V.

 
   
  Inhalt
§  1 VKS - Jugend
§  2 Aufgaben
§  3 Mitgliedschaft
§  4  Organe
§  5  Jugendversammlung
§  6 Jugendausschuss
§  7 erw. Jugendausschuss
§  8 Betreuung
§  9 Sportordnung
   

 § 1 VKS - Jugend

Die Jugend des Vereins der Kegler von Spandau e.V. ist unter dem Namen VKS - Jugend zusammengefasst. Zu ihr gehören alle Jugendlichen und alle im Jugendbereich gewählten und berufenen Mitglieder.
Jugendlicher ist, wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder noch als A-Jugendlicher am sportlichen Betrieb der Vereinsjugend teilnimmt.
Die Selbstverantwortung der Jugendlichen für die Einhaltungen der geltenden Bestimmungen ist durch die verantwortlichen Gremien des VKS zu stärken .
 

§ 2 Aufgaben

Die VKS - Jugend bekennt sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, verhält sich parteipolitisch neutral und tritt für die Menschenrechte und Toleranz sowie für die Mitbestimmung und Mitverantwortung der Jugend ein.
Die VKS - Jugend hat den sportlichen Teil der Jugendpflege als wichtigsten Bestandteil wahrzunehmen, ebenso wie die Pflege der kulturellen Verantwortung, Gesunderhaltung und Lebensfreude.
Die VKS - Jugend führt und verwaltet sich selbstständig und entscheidet über die Verwendung der ihr zu fließendem Geld- und Sachmittel.
 

§ 3  Mitgliedschaft

Jeder Jugendliche, der dem Verein beitreten will, muss einen von den Erziehungsberechtigten unterschriebenen Aufnahmeantrag stellen.
Weitere Belange über Ein/Austritte sowie Ausschluss regelt die Satzung/Sportordnung des VKS sowie der § 7 dieser Ordnung.
 

§ 4  Organe

Die Organe der VKS - Jugend sind :

a) die Jugendversammlung
b) der Jugendausschuss

§ 5  Jugendversammlung

Einmal im Jahr beruft der Jugendsportwart oder sein/e Vertreter/in alle Mitglieder der VKS - Jugend zur Jugendversammlung ein. Vorsitz führt der Jugendwart oder sein/e Vertreter/in. Bei Abstimmungen, bei denen Stimmengleichheit herrscht, hat der/die Vorsitzende zwei Stimmen.

Aufgabe der Jugendversammlung ist:

a) Für die Einhaltung der Jugendordnung zu sorgen und eventuelle Änderungen vorzuschlagen.
b) Den Bericht des Jugendausschusses entgegen zunehmen.
c) Neuwahl des Jugendausschusses (jährlich), ausgenommen des Jugendsportwartes, der auf der Mitgliederversammlung gewählt wird und dem Vereinslehrwart, der seine Bestätigung auf der Mitgliederversammlung erhält.

Die Planungen des Jugendausschusses zu bestätigen.
Eine außerordentliche Jugendversammlung ist vom Jugendsportwart einzuberufen, wenn ein Drittel der jugendlichen Mitglieder oder die Mehrheit des erweiterten Jugendausschusses es verlangen. Aufträge, die über die Jugendordnung hinausgehen, bedürfen der Zustimmung des Vorstandes bzw. des Sportausschusses des Vereins. 
 

§ 6 Jugendausschuss (JA)

Der Jugendausschuss, dessen Mitglieder volljährig sein müssen, ausgenommen der Jugendsprecher, besteht aus:

a) Jugendsportwart/in
Der/Die Jugendsportwart/in leitet und koordiniert die Aufgaben des JA und vertritt die Interessen der VKS - Jugend im Vorstand und Sportausschuss sowie in den dem VKS übergeordneten Instanzen.
Er hat insbesondere folgende Aufgaben:
Er sorgt für eine sportgerechte Ausbildung zum Sportkegler und der Hinführung zum Leistungssportler sowie der Förderung von Eigeninitiativen und Kritikfähigkeit.
Er erstellt ein gemeinsames Trainingsprogramm und hat Vorschläge für eine zeitgemäße und gesellschaftsbezogene Jugendarbeit zu unterbreiten.
Er trägt die Verantwortung und entscheidet alleinverantwortlich über alle sportlichen Belange der VKS - Jugend (Ausnahme §7).

b) stellvertretende/r Jugendwart/in
Der/Die Mädelwart/in unterstützt den Jugendwart in allen sportlichen und gesellschaftlichen Belangen seiner Arbeit. Bei Abwesenheit übernimmt er/sie die Aufgaben des Jugendwartes.
Der/ Die Mädelwart/in hat ein Anwesenheit - und Stimmrecht beim JA des Landesfachverbandes Berlin e.V.

c) Vereinslehrwart
Der Vereinslehrwart unterstützt den Jugendwart bei der sportlichen Ausbildung zum Kegler. 


d) Jugendsprecher/in
Sie sind die Interessenvertreter der VKS - Jugend. Sie sollen den Jugendlichen des VKS mit einer Vorbildfunktion dienen und deren Belange im JA vertreten.
Sie haben dem JA über sportliche und kulturelle Angelegenheiten Vorschläge zu unterbreiten, die außerhalb des Kegeln den Zusammenhalt der VKS - Jugend fördern sollen.
Sie haben ein Anwesenheit - und Stimmrecht beim JA des Landesfachverbandes Berlin e.V.

Zu den Aufgaben des Jugendausschusses gehört die Koordinierung der gesamten sowie der überfachlichen Jugendarbeit. Der Jugendausschuss beschließt Änderungen der Jugendordnung selbstständig.
Der JA erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Satzung des Vereins der Kegler von Spandau e.V. und seinen Ordnungen sowie Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
Beschlüsse des JA sind von allen Mitgliedern der VKS - Jugend (§1) zu befolgen. -Ausnahme §7.

 

§7 Erweiterter JA

Der erweiterte JA ist das Kontrollorgan der VKS - Jugend und besteht aus folgenden Mitgliedern:

a) Dem JA.
b) Dem 1.Vorsitzenden des Vereins.
c) Dem 1. Sportwart des Vereins. 
d) Den 1.Clubjugendsportwarten.

Der erweiterte JA wird auf Antrag durch Mitglieder der VKS - Jugend oder des erweiterten JA einberufen.
Die getroffenen Entscheidungen sind letztendlich für die VKS - Jugend bindend.
Den Vorsitz führt der Jugendsportwart des Vereins.
Sollten Mitglieder des erweiterten JA an Sitzungen nicht teilnehmen können, können sie einen Vertreten entsenden, der ebenfalls ein Stimmrecht hat.
 

§8 Betreuung

Der JA und alle gewählten und berufenen Mitarbeiter haben sich ihrer erzieherischen Aufgaben bewußt zu sein.
Der JA rügt Verstöße von Jugendlichen gegen Gemeinschaftssinn, Disziplinlosigkeit und Verfehlungen gegen die Interessen des Vereins. Er ist berechtigt, Jugendliche vom sportlichen Betrieb und gemeinsamen Veranstaltungen auszuschließen.
Einsprüche gegen getroffene Entscheidungen sind an die zuständigen Organe des Vereins zu richten.

JA, Vorstand und Sportausschuss sollten einen möglichst engen Kontakt pflegen.
Die Vorstandsmitglieder des VKS haben das Recht an den Sitzungen des JA sowie der JV teilzunehmen. Es bedarf keiner besonderen Aufforderung. Sie haben bei Abstimmungen kein Stimmrecht.
 

§ 9 Sportordnung

Einzelheiten der Wettkämpfe regeln die Sportordnung des DKB bzw. des VKS sowie die Durchführungsbestimmungen des VKS.

Berlin - Spandau, den 24.6.1999

Michael Bernhardt

Marc Bernhardt

(Jugendsportwart)

(Mädelwart)

   
Bestätigt durch den Vorstand des VKS e.V.  
Berlin - Spandau, den 24.6.1999  
   
Werner Schulz Irmgard Reichau
(1. Vorsitzender) (2. Vorsitzende)


Geändert am 10.6.05

            
                                                                                                                                                      




 
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