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Verein der Kegler von Spandau e.V. 1926

Sportordnung - Praeambel

 

Die Ordnung des Sports beruht auf den ungeschriebenen Gesetzen der sportlichen Fairness und Kameradschaft. Das Kegeln im Rahmen des Vereins der Kegler von Spandau e.V. (nachfolgend: Verein) ist Sport und keine gesellschaftliche Veranstaltung. In diesem Sinne ist die Sportordnung auszulegen und für alle Mitglieder im Verein verbindlich.

I. Verfahrensrecht

§1) Anwendung der Sportordnung

Die Sportordnung regelt die sportlichen Belange des Vereins. Sie findet neben der Sportordnung des DKB Anwendung. Diese Sportordnung soll dort angewendet werden, wo die DKB-Sportordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung keine oder nur unzureichende Auskunft gibt. Falls beide Sportordnungen voneinander abweichen, gilt in erster Linie die des DKB.

§2) Die Sportausschussversammlung (SAV)

  1. Die SAV setzt sich aus den 1.Sportwarten der Klubs sowie dem Vorsitzenden (ohne Stimmrecht), dem 1.u.2. Sportwart, der Damenwartin, dem Jugendwart und dem Schriftführer (ohne Stimmrecht) des Vereins zusammen. Sollten die Klubsportwarte nicht anwesend sein können, kann der Klub einen Vertreter entsenden.
  2. Den Vorsitz führt der 1. Vereinssportwart, bei Abwesenheit sein Vertreter.
  3. Die Versammlung ist mit einer Frist von mindestens 7 Tagen unter Bekanntgabe der Tagesordnung durch den 1. Vereinssportwart oder seinen Vertreter einzuberufen. Eine ordnungsgemäße einberufene Versammlung ist beschlussfähig, wenn die Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder der Sportausschussversammlung anwesend sind. Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der Abstimmenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden der Versammlung.
  4. In Abwesenheit oder bei Krankheit der Vereinssportwarte kann auch der Vorstand des Vereins die Versammlung einberufen. Wenn die Vereinssportwarte nicht anwesend sind, hat der Verhandlungsvorsitzende ein Stimmrecht (siehe Pkt. 3, letzter Satz).
  5. Die Vereinssportwarte können die Fachwarte zur Versammlung einladen (ohne Stimmrecht).

§3) Aufgaben der Sportausschussversammlung

  1. Die SAV hat die Aufgabe den Sportbetrieb im Verein zu regeln. Sie entscheidet über Streitigkeiten, die sich in allen sportlichen Bereichen des Vereins ergeben.
  2. Weitere Aufgaben sind:
    a) Auslosung der Mannschaften für die Spielklassen,
    b) Ahndung von Verstößen gegen die Sportordnung oder unsportliches Verhalten von Vereinsmitgliedern, wobei die DKB-Rechts- u. Verfahrensordnung §§ 2 - 5 maßgebend ist,
    c) Notwendige Änderungen der Vereinssportordnung, Behandlung von Anträgen der Vereinsmitglieder für den sportlichen Bereich,
    d) Der Sportausschuss ist mindestens einmal im Jahr vor Beginn der neuen Saison vom 1. Vereinssportwart oder seinen Vertreter einzuberufen
    e) Die Terminplanung des Sportbetriebes obliegt allein den Vereinssportwarten.

II. Sportrecht

§4 Sportkleidung

Die Teilnahme an Wettkämpfen des Vereins ist nur in Sportkleidung (keine Trainingsanzüge) erlaubt. Ausnahmen sind bei den Vereinssportwarten zu beantragen.

Mannschaften müssen grundsätzlich einheitlich gekleidet sein, mit Ausnahme der Schuhe.

Bei Einzel- und Paarwettbewerben sollte die jeweilige Klubkleidung getragen werden.

Das Tragen von Firmennamen oder Abzeichen auf der Sportkleidung ist gestattet.

Die Werbung und die getragene Sportkleidung dürfen nicht gegen die guten Sitten oder die im Sport allgemein gültigen Grundsätze verstoßen. Alles Weitere regelt die Sportordnung des DKB 2.6

§5 Grundregeln für das sportliche Kegeln

Als Kegelsport im Sinne dieser Sportordnung wird nur das Kegeln auf Bahnen anerkannt, die den vom DKB herausgegebenen Vorschriften entsprechen und von autorisierten Fachkräften abgenommen wurden. Das gilt auch für das Kegelmaterial.

§6 Ergebniswertung

  1. Maßgebend für die Bewertung der Ergebnisse bleibt die Gesamtzahl der gefallenen Kegel, wobei die Anzeige im Vierpass bindend ist (Ausn.: §11 Abs. 1).
  2. Ausnahmen ergeben sich, wenn eine andere Bewertungsweise bestimmt ist, z.B. beim Abräum-, Gassen- oder Figurenkegeln.
  3. Mit der B-Jugendkugel (14er) werden nur Würfe gewertet, die mindestens einen der Kegel Nr. 1,2,3,4 oder 6 zu Fall gebracht haben.

§7 Ungültige Würfe

  1. Auf Asphalt-, Schere- oder Bohlebahnen ist ein Rutschen oder Gleiten bei oder nach dem Abwurf, sowie jede Berührung des der Wand oder des Kugelrücklaufs verboten (Siehe auch § 3.10 DKB Sportordnung).

Nach einmaliger Verwarnung wird der Wurf ungültig. Jeder ungültige Wurf ist auf dem Startzettel zu vermerken. Die erzielte Holzzahl wird mit  einem X durchgestrichen.

  1. Die Kugel ist auf der Aufsatzbohle (Linoleum) vor der weißen Begrenzungslinie aufzusetzen.
  2. Kugeln, die dem Starter nach Einnahme der Grundhaltung entfallen und über die weiße Begrenzungslinie hinausrollen, gelten als abgeworfen.

§8 Anzeigen der  Gasse

  1. Beim Sportkegeln ist der Einschlag in die angezeigte Gasse maßgebend (Ausn.: Asphalt).
  2. Der Schreiber bzw. Schiedsrichter ist für das ordnungsgemäße Kennzeichnen der Gasse zuständig. Der Anschreiber muss nach dem letzten Wurf vor dem Wechsel die neue Gasse anzeigen.
  3. Der Starter ist für den Einschlag der Kugel in die richtige Gasse allein verantwortlich.
  4. Beim Einschlag der Kugel in die falsche Gasse ist der Wurf als ungültig zu werten (§ 7). Der Schreiber bzw. Schiedsrichter hat den Spieler sofort darauf hinzuweisen.
    Der Wurf ist ab dem Punkt als ungültig zu werten, nachdem der Schreiber/Schiedsrichter dies erkannt hat.
  5. Kugeln die beim Eintritt in die Vollen die beiden Gassenkegel (Kegel 2 + 3) stehen lassen, werden mit dem gefallenen Holz gewertet.

§ 9 Wurfwiederholungen

  1. Gültig sind nur Würfe in das volle Neunerfeld (Ausn.: Abräumen bei Schere und Asphalt). Fällt ein Kegel beim Anlauf oder während des Laufes der Kugel, auch wenn die Kugel die Lauffläche verlassen hat, so ist der Wurf zu wiederholen.
  2. Die Kugel darf erst abgeworfen werden, wenn die Kegel ihre Grundstellung eingenommen haben.
  3. Bei Nichtbeachtung wird der Spieler verwarnt, im Wiederholungsfall wird der Wurf für ungültig erklärt (§7).

§10 Fehlwürfe

  1. Verlässt die Kugel nach dem Abwurf die Bohle, die Schere oder auf Asphalt wird die Bande getroffen, ist dieser Wurf als Nullwurf zu werten.

§11 Kegelfall

  1. Die Wertung erfolgt nach dem automatischen Bildanzeiger (Vierpass).
    Bei offensichtlichen Fehlern der Automatik, hat der Anschreiber bzw. Schiedsrichter dies dem Begleiter bzw. Mannschaftsführer mitzuteilen und selbstständig die Wertung zu korrigieren. Sollte der Fehler während des Wettkampfes nicht behoben werden können, zählen immer die gefallenen Kegel.
  2. Kegel, die durch eine zurücklaufende Kugel zu Fall gebracht werden, gelten als nicht gefallen.
  3. Der Durchlauf einer Kugel durch eine Gasse oder mehrere Kegel berechtigt nicht zur Wiederholung des Wurfes, auch wenn kein Kegel zu Fall gebracht wird.
  4. Ausnahme zu Pkt. 4 ist die Durchläuferregelung mit der B-Jugendkugel (siehe §6 Abs. 3).

§12 Betreten der Bahnlage

Während eines Wettkampfes darf sich ein Spielbetreuer in Sportkleidung auf der Bahnanlage aufhalten, ohne dabei den Spielbetrieb zu stören.

Verstöße sind mit Verwarnungen bzw. Verweis von der Bahnanlage zu ahnden.

Schiedsrichter oder Wettkampfleitung haben nur bei Vorkommnissen die den Spielbetrieb betreffen die Bahnanlage zu betreten.

III. Wettkampfbestimmungen

§13 Spielberechtigung

  1. An Vereinswettkämpfen jeder Art sind alle Vereinsmitglieder teilnahmeberechtigt. Es dürfen keine Sperrbestimmungen gegen den Spieler vorliegen.
  2. Jeder Spieler muss im Besitz eines gültigen Spielerpasses sein, der auf Verlangen vorzuzeigen ist.
  3. VKS-Einzelmitglieder sind nur in einer Spielzeit als Gastmannschaftsspieler in einem anderen Klub startberechtigt. Danach haben sie sich einem Klub anzuschließen, um ein Startrecht zu erlangen.
  4. Die VKS-Jugend ist hiervon ausgenommen.
  5. Klubmitglieder können ein Gastspielrecht wahrnehmen, wenn der Klub, dem man angehört, die entsprechende Bahnart nicht bespielt.

§14 Einzelmeisterschaften

  1. Startrecht hat jedes Mitglied des Vereins mit gültigem Spielerpass.
  2. Meldungen sind bis zum in der Ausschreibung festgelegten Termin abzugeben.. Nachmeldungen können von den Vereinssportwarten genehmigt werden. Mit der Meldung verpflichtet sich der Spieler (auch bei Nichtantritt) das Startgeld in voller Höhe zu entrichten. Abmeldungen haben schriftlich an die Sport- oder Fachwarte zu erfolgen. Abmeldungen, die nach Aushang der Startzeiten erfolgen, befreien nicht von der Startgeldzahlung.
  3. Meldungen sind von den Klubs auf den vorgeschriebenen Meldeformularen abzugeben. Sie haften auch für die rechtzeitige Begleichung des Startgeldes (mindestens 1 Tag vor dem Wettkampf). Einzelmitglieder sind alleinverantwortlich.
  4. Startzeiten können getauscht werden, jedoch nicht beim Endlauf. Die Wettkampfleitung ist rechtzeitig darüber zu informieren.
  5. Jeder Starter muss sich mindestens 15 Minuten vor seiner angesetzten Start/Schreibzeit bei der Aufsicht melden. Bei unpünktlichem Erscheinen entfällt das Startrecht. Auf Verlangen ist der Spielerpass vorzuzeigen.
  6. Sollte ein Spieler, nach Bekanntgabe der Start-/Schreibzeiten, seinen Start nicht wahrnehmen können, hat er bzw. sein Klub für einen Ersatzschreiber zu sorgen. Dies gilt nur bei Wettkämpfen in Rundkette. Bei Zuwiderhandlungen wird der Spieler mit einem Bußgeld von 5.- EUR belegt.
  7. Die von den Vereinssportwarten erlassenen Durchführungsbestimmungen können in begründeten Ausnahmefällen von der Sportordnung abweichen.
  8. Die Start-/Schreiberlisten sind mindestens 14 Tage vor dem angesetzten Lauf am „schwarzen Brett“ auszuhängen. Jeder teilnehmende Klub erhält eine Kopie.

§15 Vor-Nachstartregelung

  1. Zu den Endläufen werden grundsätzlich keine Vor - bzw. Nachstarts genehmigt. Es werden Vor-/Nachstarts von den Vereinssportwarten nach schriftlichem Antrag gewährt. Nachstarts nur in Ausnahmefällen.
  2. Ein Vorstart ist pro Wettbewerb nur einmal möglich (gilt auch für Paare). Der Vorstart muss mindestens 5 Tage vor dem gewünschten Termin beantragt werden und darf max. 21 Tage vor dem entsprechenden Lauf durchgeführt werden. Erfolgt der Antrag nach Aushang der Startzeiten, ist ein weiteres Startgeld zu entrichten.
  3. Nachstarts sind nur in folgenden Ausnahmefällen zu genehmigen:
    a) Krankheit (Nachweis durch ärztliches Attest)
    b) Schichtdienstleistende (glaubhafter Nachweis)
    c) Wehr-und Zivildienstleistende (siehe jeweilige Ausschreibung zur Einzelmeisterschaft)
    d) Auswahlspieler im überregionalen Einsatz, wenn ein Vorstart zeitlich unzumutbar ist.

Nachweispflichtig ist der Starter.

  1. Der Nachstart muss spätestens 15 Tage nach dem ausgefallenen Lauf und grundsätzlich vor nächsten Lauf absolviert worden sein. Der Antrag auf Nachstart soll mindestens 7 Tage vor dem entsprechenden Lauf gestellt sein, wobei der Eingangsstempel des Vereins maßgebend ist. Sollte die Antragsfrist nicht eingehalten werden können, weil ein nicht vorhersehbares Ereignis eingetreten ist (siehe Ausnahme), muss der schriftliche Antrag trotzdem gestellt werden. Er muss einem Vereinssportwart bis zum 7. Tag nach dem ausgefallenen Lauf vorliegen.
  2. Genehmigte Nachstarts bewirken keine doppelte Startgeldzahlung.
  3. Sollte nachweislich festgestellt werden, dass ein Starter zu Unrecht bzw. unter Angabe falscher Gründe seinen Nachstart genehmigt bekommen hat, ist der Sportausschuss einzuberufen, um diesen Verstoß zu ahnden.
  4. Bei Vor-/Nachstarts haben die Spieler ihre Schreiber selbst zu stellen.

§16 Serienwettkämpfe

  1. Alle dem Verein angeschlossenen Klubs können sich an den Serienwettkämpfen auf Bohle-, Asphalt-, oder Scherenbahnen beteiligen. Neue Gruppen werden in der untersten Klasse eingestuft. Ausnahmen bilden Klubs, die geschlossen dem Verein beitreten und schon an Serienspielen, auch in einem anderen Verein, teilgenommen haben. Sie werden in der gleichen Klasse eingesetzt aus der sie gekommen sind. Die endgültige Entscheidung trifft der Sportausschuss. Klubs die sich nur umbenennen, verbleiben in ihrer Spielklasse.
    Die Mannschaftsstärke der jeweiligen Klasse richtet sich nach den Bestimmungen des DKB. Der Sportausschuss kann eine andere Regelung treffen.
  2. Meldeschluss für alle Mannschaften legen die Vereinsportwarte fest. Zum angegebenen Zeitpunkt müssen Clubmannschaften gemeldet worden sein.
  3. Am 1. Spieltag sind die Mannschaften namentlich zu benennen. Das Spielformular als Anmeldeprotokoll ist bindend.
  4. An den ersten beiden Spieltagen der Serienspiele dürfen 2 Ersatzstarter (maximal 2 pro Spieltag) eingesetzt werden. Diese müssen als Ersatz auf dem Spielformular gekennzeichnet sein. Nach Abschluss des 2. Spieltages müssen alle Stammspieler in ihren jeweiligen Mannschaften eingesetzt worden sein.
  5. Spieler können in eine untere Mannschaft zurückgemeldet werden. Der zurückgemeldete Spieler wird für die darauf folgenden 2 Spieltage seiner neuen Spielklasse gesperrt.
    Zurückmeldungen sind rechtzeitig dem Kontrollobmann schriftlich bekannt zu geben.
    Für die Sperrfrist ist der Eingangsstempel des Vereins auf der Rückmeldung ausschlaggebend.
  6. Jeder Spieler kann zweimal als Ersatz in den höheren Mannschaften eingesetzt werden. Nach dem 3. Ersatzstart gehört der Spieler der höchsten Mannschaft an, in der einen Ersatzstart hatte.
    Soll ein Starter am gleichen Tag einen Ersatzstart absolvieren, dann ist dieser Start von der Uhrzeit unabhängig, d.h. er kann erst in einer höheren Mannschaft starten, ohne dass er dabei das Startrecht für die untere Mannschaft verliert. 
    Umgemeldete Spieler gehören sofort wieder der Mannschaft an, in der sie als Stammspieler eingesetzt worden sind, wenn sie wieder als Ersatz in einer höheren Mannschaft eingesetzt wurden.
    Jeder Spieler kann nur einmal umgemeldet werden.
  7. Ein Spieler kann an einem Wettkampftag zwei Wettkämpfe für seinen Club bestreiten, wenn die Ersatzstartregelung eingehalten wird. Dies ist jeweils auf dem Spielprotokoll zu vermerken.
    Die Wurfanzahl pro Tag, die in der DKB-Sportordnung zu Grunde gelegt wurde, darf nicht überschritten werden (z.Zt. 400 Wurf).
  8. Beim Doppelstart auf den gleichen Bahnen wird das niedrige Ergebnis aus beiden Spielen für das zweite Spiel gewertet.
  9. Voraussetzung für einen Zweitstart ist, dass die beabsichtigte Doppelwertung vor dem ersten Spiel auf dem Spielformular vermerkt wird.
  10. Wird ein Spieler beim Doppelstart eingewechselt, sind für das Ergebnis alle Würfe auf der gleichen Bahn und Gasse des Erststarts zu berücksichtigen. Bewertung entsprechend §16 Abs. 8. Der Mannschaftsführer hat dafür Sorge zu tragen, dass aus dem Spielformular eindeutig zu erkennen ist, welche Würfe auf welcher Bahn und Gasse gespielt wurden.
  11. Schiedsrichter für Wettkämpfe zur Vereinsmeisterschaft sind die Mannschaftsführer der teilnehmenden Mannschaften oder bei Einzelmeisterschaften die Fachwarte. Bei Ausscheidungsspielen, obliegt es den Vereinssportwarten die Schiedsrichter vorher namentlich zu benennen.
  12. Einsprüche sind sofort von den Mannschaftsführern oder deren Vertreter geltend zu machen. Sie sind auf dem Spielformular zu vermerken.
    Bei Einzel- oder Paarwettkämpfen kann der Spieler Einspruch einlegen. Der Einspruch ist von dem Klubvorstand des Klubs zu stellen, dem der Spieler angehört.
  13. Nach dem Wettkampf sind nur noch Einsprüche zugelassen, die die Bestimmungen der Sportordnung betreffen.
    Einsprüche müssen innerhalb von 48 Stunden beim 1.Vereinssportwart oder seinem Vertreter eingereicht worden sein. Die Protestgebühr in Höhe von 100.- DM (Euroscheck oder Bargeld) ist dem Verein zuzuführen. Die Einzahlungsquittung ist dem Einspruch beizufügen. Der Betrag wird zurückerstattet, wenn dem Einspruch stattgegeben wird.
    Die Entscheidungen der Schiedsrichter sind Tatsachenentscheidungen und rechtswirksam, wenn nicht gegen die Sportordnung verstoßen worden ist.
    Einsprüche werden nur zugelassen, wenn die Vereins- bzw. DKB- Ordnung oder eine Durchführungsbestimmung nichts über die Streitfrage aussagt. Die Entscheidung über Zulassung treffen die Vereinssportwarte. Die Einspruchsgebühr bei Ablehnung des Einspruchs behält der Verein.
  14. Bei Beginn des Wettkampfes dürfen an Sonn- und Feiertagen 2 Starter fehlen, an Werktagen müssen mindestens 2 Starter anwesend sein.
    Der Wettkampf darf nicht unterbrochen werden, weil ein Starter zu spät zum Wettkampf erscheint.
    Zu Beginn des Wettkampfes darf nur ein Startername auf dem Spielformular fehlen.
  15. Jede Mannschaft ist verpflichtet, durch unterstreichen eines Namens auf dem Spielbericht, den Mannschaftsführer und somit den Schiedsrichter kenntlich zu machen.
  16. Vor Wettkampfbeginn sind die gültigen Spielerpässe dem gegnerischen Mannschaftführer vorzuzeigen. Bei Ungültigkeit oder Fehlen eines Passes, ist der gültige Pass innerhalb von 5 Tagen bei einem der Vereinssportwarte unter Zahlung einer Gebühr in Höhe von 5.- EURO vorzuzeigen.
    Sollte dies nicht geschehen, wird das Ergebnis des Starters nicht gewertet.
  17. Die Anfangsbahnen werden durch die Mannschaftsführer ausgelost.
  18. Die Reihenfolge der Starter bestimmt der Mannschaftsführer. Er muss aber die Starternamen so kennzeichnen, dass zu erkennen ist, in welcher Tour und Bahn der Starter gespielt hat.
  19. Serienwettkämpfe können verlegt werden, wenn zwei Spieler der betreffenden Mannschaft überregional eingesetzt werden. Dabei ist es gleichgültig, ob dieser Spieler als Betreuer oder Spieler an dieser Veranstaltung teilnimmt. Ausnahmeregelungen im Jugendbereich des Vereins sind möglich.
    Der Klub muss die Spielverlegung beantragen. Die Entscheidung über die Verlegung treffen die Vereinssportwarte nach Absprache mit den betreffenden Klubs.
    Er muss diesen rechtzeitig, mindestens 10 Tage vorher, schriftlich bekannt gegeben werden.
    Der verlegte Wettkampf muss vor dem nächsten Spieltag durchgeführt worden sein.
  20. Die Spielformulare sind spätestens 1 Std. nach Wettkampfende in den ausgelegten Serienspielordner zurückzulegen. Mit den geleisteten Unterschriften der Mannschaftsführer, wird der Wettkampfausgang anerkannt.
    Lediglich die Auswertung der Punkteregelung durch den Kontrollobmann oder der Vereinsportwarte, kann eine Änderung des Spielergebnisses nach sich ziehen. Diese Kontrolle sollte aber spätestens 7 Tage nach dem Wettkampf erledigt sein.
    Die gleiche Regelung tritt ein, wenn ein Spieler unkorrekt zum Einsatz gekommen ist (Ersatzstartregelung).
  21. Scheiden Mannschaften während der Saison aus, so sind alle Punkte aus den bereits durchgeführten Spielen zu streichen.
    Sollte die Abmeldung rechtzeitig vor dem nächsten Wettkampf erfolgen (mindestens 14 Tage vorher), ist für die folgenden Spiele keine Wettkampfgebühr zu entrichten.
    Sollte die Abmeldung später erfolgen, ist mindestens auch noch der Wettkampf zu bezahlen, an dem dieser Klub nicht teilnehmen kann.
    Sollte durch eine zu spät eingegangene Abmeldung der gegnerische Klub nicht mehr informiert werden können, so hat der nicht antretende Klub auch die Gebühr für den Gegner zu bezahlen.
    Der angetretene Klub muss den Wettkampf nicht ausführen und erhält 3:0 Pkt. und 6:0 Hilfspunkte.
    Das gilt auch, wenn ein Klub durch Unwissenheit seinen Start nicht wahrnimmt.
    Zeitliche Spielverlegungen an und von Wettkampftagen können nur von den Vereinssportwarten durchgeführt werden. Eine Abstimmung mit den betroffenen Klubs muss vorher erfolgen.
    Bei Zuwiderhandlungen können die Klubs zur Verantwortung gezogen werden (§ 3 Abs. 2 b).
  22. Bei Mannschaftswettkämpfen werden die Bahnen gemeinsam betreten und verlassen. Ausnahmen können nur vom Schiedsrichter genehmigt werden.
    Bei Zuwiderhandlungen ist dies auf dem Spielformular zu vermerken.
    Den Vereinsportwarten bleibt es vorbehalten den Sportausschuss einzuberufen, um dieses Verhalten zu ahnden.
  23. Jeder Wettkampf hat pünktlich zu beginnen. Unterbrechungen sind nur bei Auswechselungen erlaubt. Bei Erkrankung bis zu 10 Minuten, bei Auswechselung muss die Einwechselung sofort erfolgen. Die Auswechselung ist auf dem Spielformular zu vermerken.
    Ansonsten findet die DKB-Sportordnung ihre Anwendung (u.a. § 3 .4 d. Sportordn. - defekte Bahn).
  24. Nach Beendigung des Wettkampfes stellt der Schiedsrichter/Mannschaftsführer den Sieger und Verlierer, unter Nennung der Mannschaftsbesten, fest.
  25. Gemischte Mannschaften (Männer und Frauen in einer Mannschaft) können von den Klubsportwarten gemeldet werden. Pro Klub wird grundsätzlich nur eine gemischte Mannschaft pro Bahnart zugelassen.
    Ausnahme: Eine Jugendmannschaft, in der höchstens ein Erwachsener eingesetzt wird und eine Vierermannschaft.
  26. Neue gemischte Mannschaften fangen in der untersten Spielklasse des Vereins an. Das Aufstiegsrecht als gemischte Mannschaft gilt bis zur Liga.
    Sollte eine gemischte Mannschaft den Aufstieg für die Oberliga erreicht haben, darf sie dort nicht mehr spielen. Der Klub verliert dadurch nicht seinen Startplatz für die Oberliga. Er muss zur neuen Saison nur gewährleisten, das 6 Männer in dieser Mannschaft starten.

§17 Serienspielwertung

  1. Jedes Spiel wird mit zwei Punkten (Holzwertung) und einem Zusatzpunkt (Hilfspunktwertung) gewertet.
    a) 2:0 Pkt. gewonnenes Spiel + Zus.Pkt. = 3:0
    b) 1:1 Pkt. unentschied. Spiel + Zus.Pkt. = 2:1
    c) 1:1 Pkt. unentschied. Spiel o. Zus.Pkt. = 1:2
    d) 0:2 Pkt. verlorenes Spiel o. Zus.Pkt. = 0:3.
  2. Aus den 12 Einzelergebnissen eines Spieles werden die 6 besten Ergebnisse zur Bewertung herangezogen. Den Zusatzpunkt erhält die Mannschaft, welche mindestens 4 Spieler/innen unter den 6 besten Ergebnissen platziert hat.
  3. Bei Gleichstand, d.h. je Mannschaft sind 3 Spieler/innen (3:3) unter den besten 6 platziert, erhält die Mannschaft mit dem besten Einzelergebnis den Zusatzpunkt. Bei Holzgleichheit zweier oder mehrerer Spieler/innen, egal ob es um den Einzelbesten oder Platz 6 usw. geht, zählt das vorgelegte Ergebnis.
    Sind 2 Spieler/innen verschiedener Teams in einer Tour Holzbeste, erhält die Mannschaft den Zusatzpunkt, welche den nächstplatzierten Spieler stellt. Sollte es mit den 6 besten Spielern zu keiner Entscheidung kommen, wird der 7., 8. usw. zur Bewertung herangezogen.
    Sollte eine Mannschaft die 5 Einzelbesten stellen und der 6. dieser Mannschaft mit dem Besten der gegnerischen Mannschaft das gleiche Holzergebnis haben -in der gleichen Tour- müssen die letzten 5 Kugeln pro Bahn dieser beiden Spieler ausgezählt werden. Näheres regelt die DKB Sportordnung.
    Haben 3 Spieler/innen in einer Tour das gleiche Ergebnis erzielt, so erhält die Mannschaft den Zusatzpunkt, welche die Mehrzahl der holzbesten Spieler/innen stellt.
    Das gilt grundsätzlich nur bei einer ungeraden Anzahl von holzgleichen Spielern/innen.
  4. Diese Regelung findet keine Anwendung, wenn die Mannschaftsstärke aus weniger als 6 Spielern besteht und dieses von den Vereinssportwarten vor der Saison festgelegt worden ist. Hier wird ohne die Zusatz-bzw. Hilfspunktregelung verfahren.
    Bei einem Sieg gibt es 2 Pkt., bei einem Unentschieden erfolgt eine Punkteteilung.
    Eine Auf-bzw. Abstiegsregelung für Meisterschaften, an denen Mannschaften mit weniger als 6 Spielern teilnehmen, gibt es nicht, es sei denn, es gibt mehrere Spielklassen mit diesen Mannschaften.
  5. Sind nach Abschluss der Serienspiele mehrere Mannschaften punktgleich, so wird die Hilfspunktwertung zur Platzierung herangezogen. Besteht weiter Gleichheit, so kommen die Spiele gegeneinander zur Auswertung (Punkte- und Hilfspunktwertung).
    Ist wieder keine Entscheidung für die Platzierung möglich, müssen die Vereinssportwarte Stichspiele austragen lassen.
    Die Stichspiele sind erforderlich, wenn die Platzierung über Auf- oder Abstieg entscheidet.

IV. Melde-und Sperrbestimmungen

§18 Neue Mitglieder

Neu eintretende Mitglieder, die noch nicht dem DKB angehörten, sind sofort startberechtigt.

§ 19 Klubwechsel

  1. Das Sportjahr läuft vom 1.7. bis 30.6. des darauffolgenden Jahres.
  2. Ein Klubwechsel ist nur bis zum 30.6. eines jeden Jahres für die darauffolgende Saison ohne Sperre möglich.
    Außerhalb dieser Zeit erfolgt automatisch eine Sperre bis zum 30.6. des darauffolgenden Jahres.
    Dies betrifft aber nur das Spielrecht für den Klub. Die Vereinsmeisterschaften bleiben davon unberührt.
  3. Alle Meldungen sind vom alten bzw. neuen Klub zu machen. Unvollständige Meldungen bzw. unrichtige Angaben zum Klub/Vereinswechsel können Sperren der Mannschaft bzw. des Spielers nach sich ziehen.
  4. Löst sich ein Klub auf, so sind alle Mitglieder sofort spielberechtigt.
  5. Fällt ein Klubwechsel mit einem Vereinswechsel zusammen, gelten die gleichen Sperrbestimmungen.
  6. Gegen den Klubwechsel eines Vereinsmitglieds kann der verlassene Klub beim Vereinsvorstand Einspruch einlegen, wenn besondere Gründe vorliegen. Diese sind u.a.: schwere Verstöße gegen die Präambel dieser Sportordnung, Beitragsrückstände, andere nicht eingelöste Verpflichtungen. Nachweispflichtig ist der Antragsteller.
  7. Einsprüche müssen innerhalb von 14 Tagen nach bekannt werden des schriftlichen Austritts (maßgebend ist der Eingangsstempel des Vereins) beim Vorstand eingegangen sein.

§20 Zugehörigkeit zu mehreren Klubs

  1. Eine Mitgliedschaft in mehreren Klubs ist möglich. Das Startrecht kann aber nur in einem Klub ausgeübt werden.
  2. Das Startrecht richtet sich nach der Entscheidung, die das Mitglied zum 30.6. eines Jahres getroffen hat. Dieses muss jeweils schriftlich erfolgen und ist im Spielerpass zu vermerken.

§21 Verstöße gegen die Sportordnung und anderen Bestimmungen des Vereins

  1. Alle Versäumnisse, die durch Nachlässigkeiten oder Unkenntnis der Sportordnung oder sonstiger Bestimmungen hervorgerufen werden, berechtigen zwar zu Einsprüchen oder sonstigen Wünschen zur Einberufung von Gremien, aber die Entscheidung über die Einberufung der SAV treffen die Vereinssportwarte selbstständig.
  2. Verstöße gegen die Sportordnung werden von den Vereinssportwarten (Aussprechen von Verwarnungen) und dem Sportausschuss geahndet.
    Ahndungsmaßnahmen regelt die DKB-Sportordnung.
  3. Vereinsausschlüsse können nur vom Vereinsvorstand oder dem Sportausschuss beantragt werden. Der Vereinsausschluss wird vom Ältestenrat ausgesprochen und nach dessen Tagung umgehend wirksam. Der Ausschluss muss dem Mitglied schriftlich mitgeteilt werden.

§22 Schiedsrichter

  1. Zu den Serienwettkämpfen des Vereins sind die Personen Schiedsrichter, die als Mannschaftsführer der antretenden Mannschaften oder deren Vertreter (u.a. die Schreiber) benannt wurden (siehe auch § 16 Abs. 11).
  2. Unfälle auf der Bahn müssen vom Schiedsrichter mit Hergang und Folgen auf dem Spielformular vermerkt werden.
  3. Sollte bei Streitfällen keine Einigung an Ort und Stelle erzielt werden, ist der Wettkampf trotzdem zu beenden und nach § 16 Abs. 12 u. 13 zu verfahren.

§23 Aufstellung der Vereinsmannschaften

  1. Die Vereinsmannschaften werden von den Vereinssportwarten nominiert. Zu den Landesmeisterschaften wird die Platzierung der Einzelmeisterschaften herangezogen. Zu den Deutschen Meisterschaften werden zusätzlich die Ergebnisse der Landesmeisterschaften berücksichtigt. In begründeten Ausnahmefällen können die Vereinssportwarte eine abweichende Aufstellung vornehmen.
  2. Einen Einspruch gegen diese getroffene Entscheidung ist nicht möglich

§24 Allgemeines

  1. Alle Sportwarte der Klubs sowie die Fachwarte des Vereins sind verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass mit dem Kegelmaterial pfleglich umgegangen wird. Im gegebenen Fall haben sie unverzüglich einzuschreiten.
    Nötigenfalls ist der Vorstand des Vereins zu informieren.
  2. Die Aufgabenaufteilung der Vereinsportwarte wird durch die Geschäftsordnung geregelt.
  3. Die Aufgabenaufteilung der Fachwarte erfolgt durch die Vereinssportwarte.
  4. Der Kontrollobmann prüft nach den Serienwettkämpfen die Startberechtigungen der eingesetzten Spieler sowie die Punktewertung auf den Spielformularen.
    Bei Verstößen oder Rechenfehlern (Punktewertung) hat er den 1. Vereinssportwart zu informieren.
  5. Dieser entscheidet dann über die weitere Vorgehensweise.

V. Inkrafttreten

§ 25 Zeitpunkt des Inkrafttretens

Diese Sportordnung tritt mit Beginn des 1.7.1997 in Kraft und ersetzt die bis dahin gültige Sportordnung.

Im Auftrag des Vorstandes des Vereins der Kegler von Spandau und der Sportausschussversammlung




            
                                                                                                                                                      




 
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